AGBs für B2B Kunden
Kreativ im Fokus – Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Fotoaufträge
Stand: [30.06.2026]
1. Geltungsbereich, Vertragsparteien
Diese AGB gelten für alle Verträge (nachfolgend einzeln „AUFTRAG“) über die Erstellung und Lizenzierung von Fotografien (nachfolgend „BILDER“) zwischen
Kreativ im Fokus
Lisa Strobl
Bayrischzeller Straße 23
81539 München
(nachfolgend „FOTOGRAFIN“)
und ihren Auftraggebern (nachfolgend „AUFTRAGGEBER“).
Die FOTOGRAFIN erbringt ihre Leistungen ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Der Auftraggeber versichert, bei Erteilung des Auftrags an die FOTOGRAFIN in dieser Eigenschaft zu handeln.
2. Vertragsgegenstand, Leistungspflichten
Die FOTOGRAFIN erstellt die BILDER gemäß den im jeweiligen Auftragsschreiben mit dem AUFTRAGGEBER vereinbarten Motiven, Locations und Terminen.
Der AUFTRAGGEBER erhält an den BILDERN die im Auftragsschreiben konkret bezeichneten Nutzungsrechte (Lizenzmodell, Nutzungsumfang, Lizenzdauer, Gebiet), nicht jedoch Eigentum an Datenträgern oder Rohdaten, sofern nicht ausdrücklich abweichend vereinbart.
Soweit nichts anderes vereinbart ist, übergibt die FOTOGRAFIN die BILDER in digitaler Form (Download-Link oder elektronische Übersendung in marktüblichem Dateiformat).
3. Abnahme, Mängelrüge, Abnahmefiktion
Die FOTOGRAFIN stellt dem AUFTRAGGEBER die BILDER in der vereinbarten Form zur Verfügung. Der AUFTRAGGEBER hat die gelieferten BILDER unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von sieben (7) Kalendertagen nach Bereitstellung, auf etwaige Mängel zu prüfen und der FOTOGRAFIN konkrete, nachvollziehbare Mängel schriftlich anzuzeigen.
Unterbleibt innerhalb dieser Frist eine substantiierte Mängelanzeige, gelten die BILDER als abgenommen.
Die Rechte des AUFTRAGGEBERS wegen später erkennbarer, verborgener Mängel bleiben unberührt; solche Mängel sind der FOTOGRAFIN unverzüglich nach Entdeckung schriftlich anzuzeigen.
4. Urheberrecht, Nutzungsrechte
Die FOTOGRAFIN ist Urheberin der BILDER. Alle Urheber-, Leistungsschutz- und sonstigen Rechte verbleiben – vorbehaltlich der gemäß Auftragsschreiben eingeräumten Nutzungsrechte – bei der FOTOGRAFIN.
Die FOTOGRAFIN räumt dem AUFTRAGGEBER an den BILDERN – vorbehaltlich vollständiger Zahlung der vereinbarten Lizenzgebühr – ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht im Umfang gemäß Auftragsschreiben ein. Jede Nutzung über den vereinbarten Umfang hinaus bedarf einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung und Vergütung.
Der konkrete Rechteumfang ergibt sich aus dem Auftragsschreiben.
Die Parteien sind sich einig und sichern sich gegenseitig zu, dass die Vergütung gemäß Auftragsschreiben angemessen im Sinne der §§ 32, 32a UrhG ist.
Nicht von der Rechteeinräumung erfasst sind insbesondere:
Bearbeitungen, die über übliche Anpassungen (Größenänderung, Beschnitt, Farbkorrektur) hinausgehen und die Bildaussage wesentlich verändern; diese bedürfen der vorherigen Zustimmung der FOTOGRAFIN.
Verwendungen, welche die Persönlichkeitsrechte abgebildeter Personen, Marken-, Design- oder sonstige Schutzrechte Dritter verletzen könnten, sofern hierfür nicht gesonderte Freigaben vorliegen.
Soweit eine Weiterübertragung oder Unterlizenzierung vertraglich gestattet wird, gilt dies nur im vereinbarten Umfang; weitergehende Rechte verbleiben bei der FOTOGRAFIN. Eine pauschale, unbeschränkte Weiterübertragung ist ohne ausdrückliche schriftliche Vereinbarung ausgeschlossen.
5. Namensnennung, Fotocredit
Der AUFTRAGGEBER ist verpflichtet, bei jeder Nutzung der BILDER einen branchenüblichen Urhebervermerk anzubringen, der folgende Angaben enthält:
„Foto: Kreativ im Fokus / Lisa Strobl – www.kreativimfokus.de“
(oder eine andere von der FOTOGRAFIN mitgeteilte aktuelle Bezeichnung/URL).
Die Nennung hat in räumlicher Nähe zur jeweiligen Bildverwendung zu erfolgen, soweit dies nach Art der Nutzung technisch und gestalterisch zumutbar ist (z.B. Impressum, Bildunterschrift, Credit-Liste). Etwaige abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform und gelten nur für den konkret bezeichneten Einzelfall.
Unterbleibt die Namensnennung aufgrund eines Verschuldens des AUFTRAGGEBERS, ist die FOTOGRAFIN berechtigt, zusätzlich zur im AUFTRAG vereinbarten Vergütung einen angemessenen Zuschlag gemäß branchenüblicher Praxis und Rechtsprechung zu verlangen.
6. Vergütung, Fälligkeit
Die Vergütung für Erstellung und Lizenzierung der BILDER ergibt sich aus dem Auftragsschreiben. Soweit nicht anders angegeben, gelten sämtliche Beträge zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
Die Vergütung umfasst die vertraglich vereinbarten Leistungen und Nutzungsrechte gemäß dem im Auftragsschreiben ausgewähltem Lizenzmodell. Eine pauschale Abgeltung sämtlicher Nutzungsarten, einschließlich für die Zukunft unbekannter Nutzungsarten, ist nicht Gegenstand des AUFTRAGS.
Die Vergütung ist – sofern im Auftragsschreiben nichts anderes geregelt – wie folgt fällig:
50 % Anzahlung bei Auftragserteilung,
50 % nach Ablieferung der BILDER.
Eine Nutzung der BILDER vor vollständiger Zahlung der vereinbarten Lizenzgebühr bedarf einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung.
Aufwände für Reisezeiten, Reisekosten und Spesen werden – sofern im Auftragsschreiben nicht ausdrücklich inkludiert – gesondert nach den dort angegebenen Sätzen bzw. gegen Nachweis berechnet.
Der AUFTRAGGEBER kommt spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung in Verzug; gegenüber dem AUFTRAGGEBER als Unternehmer tritt Verzug unabhängig von einer Mahnung mit Ablauf dieser Frist ein.
Gerät der AUFTRAGGEBER mit einer Zahlung in Verzug, ist die FOTOGRAFIN berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz gemäß § 288 Abs. 2 BGB zu verlangen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
7. VG Bild-Kunst
Unberührt von den vertraglich eingeräumten Nutzungsrechten bleiben gesetzliche oder kollektiv wahrgenommene Vergütungsansprüche, insbesondere solche, die durch Verwertungsgesellschaften (wie z.B. die VG Bild-Kunst) wahrgenommen werden.
Soweit die FOTOGRAFIN Mitglied einer Verwertungsgesellschaft ist oder wird, stehen ihr sämtliche daraus resultierenden Ausschüttungen und Ansprüche zu. Eine Anrechnung auf die zwischen den Parteien vereinbarte Lizenzvergütung erfolgt nicht, sofern nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart.
8. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers, Rechte Dritter
Der AUFTRAGGEBER sorgt dafür, dass alle für die Durchführung der Aufnahmen erforderlichen Genehmigungen (z.B. Location-, Haus-, Veranstaltungs- oder Markenfreigaben) vorliegen, soweit dies nicht nach entsprechender Vereinbarung mit der FOTOGRAFIN ausdrücklich von dieser übernommen wird.
Der AUFTRAGGEBER stellt die FOTOGRAFIN frei von sämtlichen Ansprüchen wegen Verletzungen von Rechten Dritter durch von ihm vorgenommene oder veranlasste Nutzungen der BILDER, sofern die Rechtsverletzung nicht auf einem Fehler der FOTOGRAFIN bei der Erstellung der BILDER beruht.
Soweit die FOTOGRAFIN Modelle oder sonstige Dritte beistellt, sorgen die Parteien durch geeignete Vereinbarungen (Model Releases etc.) dafür, dass die vereinbarte Nutzung der BILDER abgedeckt ist. Eine Nutzung über den vertraglich vereinbarten Umfang hinaus kann zusätzliche Freigaben und Vergütungen erfordern.
9. Stornierung / Rücktritt des Auftraggebers
Der AUFTRAGGEBER kann den Auftrag vor dem vereinbarten Aufnahmetermin schriftlich stornieren. Im Falle einer Stornierung fallen – soweit im Einzelfall nichts Abweichendes vereinbart ist – folgende pauschale Ausfallhonorare an, jeweils bezogen auf die vereinbarte Gesamtvergütung (Honorar und Lizenzgebühr), wobei ersparte Aufwendungen anzurechnen sind:
Stornierung bis 21 Tage vor dem Aufnahmetermin: kostenfrei,
Stornierung ab 20 bis 8 Tage vor dem Aufnahmetermin: 25 % der Gesamtvergütung,
Stornierung ab 7 bis 3 Tage vor dem Aufnahmetermin: 50 % der Gesamtvergütung,
Stornierung ab 2 Tagen vor dem Aufnahmetermin oder am Aufnahmetag: 80 % der Gesamtvergütung.
Dem AUFTRAGGEBER bleibt der Nachweis vorbehalten, dass der FOTOGRAFIN kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt der FOTOGRAFIN vorbehalten.
10. Krankheit, Verhinderung der Fotografin
Ist die FOTOGRAFIN aus Gründen, die sie nicht zu vertreten hat (insbesondere Krankheit, höhere Gewalt), an der Durchführung des Auftrags zum vereinbarten Termin gehindert, informiert sie den AUFTRAGGEBER hierüber unverzüglich. Die Parteien werden in diesem Fall einen Ersatztermin vereinbaren.
Ist die Durchführung des Auftrags an einem Ersatztermin nicht möglich oder für den AUFTRAGGEBER unzumutbar (insbesondere bei einmaligen Veranstaltungen), werden bereits geleistete Anzahlungen an den AUFTRAGGEBER zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche des AUFTRAGGEBERS – gleich aus welchem Rechtsgrund – sind ausgeschlossen, es sei denn, die FOTOGRAFIN hat den Hinderungsgrund vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht.
11. Haftung
Die FOTOGRAFIN haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet die FOTOGRAFIN nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht), deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der AUFTRAGGEBER regelmäßig vertrauen darf; in diesem Fall ist die Haftung der Höhe nach auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
Eine verschuldensunabhängige Garantiehaftung übernimmt die FOTOGRAFIN nicht.
Eine Pflicht der FOTOGRAFIN, den AUFTRAGGEBER auf erstes Anfordern von sämtlichen Ansprüchen Dritter freizustellen, wird nicht übernommen. Eine Freistellung kommt nur in Betracht, soweit die FOTOGRAFIN den Rechtsverstoß zu vertreten hat; eine pauschale Freistellung ohne Prüfung der Anspruchsberechtigung findet nicht statt.
12. AGB des Auftraggebers, Rangfolge
Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des AUFTRAGGEBERS werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, die FOTOGRAFIN stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
Diese AGB gelten auch dann, wenn die FOTOGRAFIN in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des AUFTRAGGEBERS die Leistung vorbehaltlos erbringt. In diesem Fall gelten allein diese AGB, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
13. Nutzung durch Dritte, Bildagenturen
Die Nutzung der BILDER durch Bildagenturen oder ähnlichen Dienstleister (Stock-/Microstock-Portale etc.) ist ohne ausdrückliche schriftliche Vereinbarung ausgeschlossen.
Der AUFTRAGGEBER ist nicht berechtigt, die BILDER zum eigenständigen Vertrieb an Dritte anzubieten oder als eigenständiges Produkt (z.B. in Bilddatenbanken) zu vermarkten, sofern dies nicht ausdrücklicher Vertragszweck ist.
14. Schlussbestimmungen
Änderungen und Ergänzungen des AUFTRAGS zwischen der FOTOGRAFIN und dem AUFTRAGGEBER, einschließlich dieser AGB, bedürfen der Schriftform (E-Mail genügt). Dies gilt auch für eine Änderung dieses Schriftformerfordernisses.
Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis ist – soweit gesetzlich zulässig – der Geschäftssitz der FOTOGRAFIN.

